1. Begriffsbestimmungen
Die Datenschutzerklärung von Consartis beruht auf den Begrifflichkeiten des Schweizer Datenschutzgesetzes (DSG) und der Datenschutzverordnung (DSV). Unsere Datenschutzerklärung soll sowohl für die Öffentlichkeit als auch für unsere Kunden und Geschäftspartner einfach lesbar und verständlich sein. Um dies zu gewährleisten, möchten wir vorab die verwendeten Begrifflichkeiten erläutern.
Wir verwenden in dieser Datenschutzerklärung unter anderem die folgenden Begriffe:
a) Besonders schützenswerte Personendaten
Besonders schützenswerte Personendaten sind Angaben über die Gesundheit, die Rassenzugehörigkeit, religiöse oder weltanschauliche Ansichten, politische Meinungen, Daten über soziale Massnahmen sowie Daten über administrative oder strafrechtliche Verfolgungen und Sanktionen. Diese Daten erfordern aufgrund ihrer Sensibilität einen besonderen Schutz.
b) Meldung von Datenschutzverletzungen
Wenn es zu einer Datenschutzverletzung kommt, die ein hohes Risiko für die Persönlichkeit oder die Grundrechte der betroffenen Personen darstellt, muss diese Verletzung den zuständigen Behörden gemeldet werden. Dies betrifft insbesondere Fälle, in denen Personendaten unrechtmässig offengelegt oder zugänglich gemacht wurden.
c) Personendaten
Personendaten sind alle Angaben, die sich auf eine bestimmte oder bestimmbare natürliche Person beziehen (im Folgenden „betroffene Person“). Als bestimmbar wird eine Person angesehen, wenn sie direkt oder indirekt, insbesondere durch Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, einer Kennnummer, Standortdaten, einer Online-Kennung oder einem oder mehreren Merkmalen, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser Person sind, identifiziert werden kann.
d) Betroffene Person
Betroffene Person ist jede identifizierte oder identifizierbare natürliche Person, deren Personendaten von dem für die Bearbeitung Verantwortlichen bearbeitet werden.
e) Bearbeitung
Bearbeitung ist jeder Umgang mit Personendaten, unabhängig von den angewandten Mitteln und Verfahren, insbesondere das Beschaffen, Speichern, Verwenden, Verändern, Bekanntgeben, Archivieren, Löschen oder Vernichten von Daten.
f) Einschränkung der Bearbeitung
Einschränkung der Bearbeitung ist die Markierung gespeicherter Personendaten mit dem Ziel, ihre künftige Bearbeitung einzuschränken.
g) Profiling
Profiling ist jede Art der automatisierten Bearbeitung von Personendaten, die darin besteht, dass diese Daten verwendet werden, um bestimmte persönliche Aspekte einer natürlichen Person zu bewerten, insbesondere um Aspekte bezüglich der Arbeitsleistung, wirtschaftlichen Lage, Gesundheit, persönlichen Vorlieben, Interessen, Zuverlässigkeit, Verhalten, Aufenthaltsort oder Ortswechsel zu analysieren oder vorherzusagen.
h) Pseudonymisierung
Pseudonymisierung ist die Bearbeitung von Personendaten in einer Weise, dass diese Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können, sofern diese zusätzlichen Informationen gesondert aufbewahrt werden und technischen sowie organisatorischen Massnahmen unterliegen, die gewährleisten, dass die Personendaten nicht einer identifizierten oder identifizierbaren Person zugewiesen werden.
i) Verantwortlicher oder für die Bearbeitung Verantwortlicher
Verantwortlicher oder für die Bearbeitung Verantwortlicher ist die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Bearbeitung von Personendaten entscheidet.
j) Auftragsbearbeiter
Auftragsbearbeiter ist eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die Personendaten im Auftrag des Verantwortlichen bearbeitet.
k) Empfänger
Empfänger ist eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, der Personendaten offengelegt werden, unabhängig davon, ob es sich bei ihr um einen Dritten handelt oder nicht. Behörden, die im Rahmen eines bestimmten Untersuchungsauftrags nach Schweizer Recht möglicherweise Personendaten erhalten, gelten jedoch nicht als Empfänger.
l) Dritter
Dritter ist jede natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle ausser der betroffenen Person, dem Verantwortlichen, dem Auftragsbearbeiter und den Personen, die unter der unmittelbaren Verantwortung des Verantwortlichen oder des Auftragsbearbeiters befugt sind, die Personendaten zu bearbeiten.
m) Einwilligung
Einwilligung ist jede freiwillige Willensbekundung der betroffenen Person für einen bestimmten Fall, in informierter Weise und unmissverständlich, mit der sie zu erkennen gibt, dass sie mit der Bearbeitung der sie betreffenden Personendaten einverstanden ist.